KI-AkademieWissensbasis

Aus Modul 6 · ca. 2 Min.

EXPANSION UE 64 — Zusatz-Vertiefung

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Vertiefung — Praxisnahe Rechtsdokumentation und Lizenzmanagement

Aufbau eines unternehmensinternen Bildregel-Dokuments:

Ein pragmatisches Bildregel-Dokument für KI-generierte Bilder umfasst drei Ebenen:

Ebene 1 — Tool-Whitelist: Eine abschließende Liste der freigegebenen Bildgenerierungstools mit dem maximal erlaubten Tarif für unterschiedliche Verwendungszwecke:

ToolErlaubter Tarif (Minimum)Verwendung internVerwendung extern (Website/Social)Verwendung kommerziell (Verkauf/Print)
DALL·E 3 (ChatGPT Plus)PlusJaJaJa, mit Nutzungsbedingungs-Vorbehalt
MidjourneyStandardJaJaJa
MidjourneyBasic/FreeJaNeinNein
Stable DiffusionCC-BY-NC-CheckpointJaNeinNein
Adobe FireflyCreative CloudJaJaJa (IP-Schutz)

Ebene 2 — Szenarien-Freigabematrix:

SzenarioFreigabe durchDokumentation
Interne PräsentationErsteller selbstKeine
Intranet / WikiFachbereich-LeitungKurz-Notiz
Website, ÖffentlichkeitMarketing-Leitung + RechtProtokoll
Werbematerial, PrintRecht + GeschäftsführungVollständige Dokumentation
Publikationen für KundenRecht + ComplianceVollständige Dokumentation + Rechtsgutachten

Ebene 3 — Audit-Trail: Für regulierte Branchen (Finanzen, Gesundheit, Pharma) empfiehlt sich ein Audit-Trail aller extern verwendeten KI-Bilder. Minimalanforderung: Spreadsheet mit Bild-ID, Prompt (anonymisiert falls nötig), Plattform, Tarif, Datum, Genehmiger, Freigabedatum, Verwendungsort.

Vertiefung — EU AI Act Umsetzungsstatus und Zeitplan

Der EU AI Act folgt einem gestaffelten Umsetzungszeitplan, der für die Praxis wichtig ist:

Zeitplan der Anwendbarkeit:

DatumMeilenstein
August 2024EU AI Act in Kraft getreten
Februar 2025Art. 5 (Verbotene Praktiken) anwendbar
August 2025Governance-Anforderungen, KI-Kompetenz (Art. 4) anwendbar
August 2026Vollständige Anwendbarkeit aller Artikel, inkl. Art. 50 (Kennzeichnung)

Was Art. 50 für Bildgenerierung bedeutet: Art. 50 Abs. 4 verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Bilder, Audio oder Video erzeugen, diese Outputs maschinenlesbar als KI-generiert zu kennzeichnen. Die technische Umsetzung erfolgt primär über C2PA-Metadaten, die von großen Plattformen (OpenAI, Adobe, Microsoft, Google) zunehmend implementiert werden.

Für Nutzer (nicht Anbieter): Die Pflicht, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen, gilt für Personen, die synthetische Bilder veröffentlichen, die reale Personen darstellen oder die Öffentlichkeit in die Irre führen könnten. Für illustrative, offensichtlich stilisierte Bilder (abstrakte Darstellungen, Illustrationen) ist die Kennzeichnungspflicht weniger strikt.

Bußgeldrahmen: Art. 99 EU AI Act sieht bei Verstößen gegen Art. 50 Bußgelder von bis zu 15 Mio. EUR oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes vor — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU gilt ein abgestufter Rahmen.

Technische Implementierungsoptionen für Art. 50-Konformität: 1. C2PA-Metadaten: Automatisch bei generierten Bildern (wenn Plattform unterstützt); nicht entfernen 2. IPTC-Metadaten: Feld „AI Generated” in Photoshop/Lightroom setzen 3. Sichtbare Wasserzeichen: Für risikobehaftete Inhalte (z. B. Personendarstellungen) 4. Textliche Kennzeichnung: In Bildunterschriften, Alt-Text, Metabeschreibungen

Quelle: KI-Wissensbasis von MindsMachines, Edition Juni 2026. Vollständige Fassung als PDF anfordern.

Nächster Schritt

Vom Selbststudium zur Schulung im Team.

Diese Einheit stammt aus unserer Wissensbasis mit 120 Unterrichtseinheiten. Als KI-Schulung vermitteln wir die Inhalte praxisnah an Ihren eigenen Use Cases, EU-AI-Act-konform dokumentiert.

Die Plattform

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