Die Ampel der Bildverwendung — Schnellreferenz für Teams
Eine einfache Ampel-Logik ermöglicht Teams ohne Rechtsabteilung eine erste Einschätzung:
GRÜN — Verwendung ohne spezifische Rechts-Freigabe möglich: - KI-Bild für interne PowerPoint-Präsentation, kein Marken-Content, kein erkennbare Person - KI-Bild für internes Wiki oder Intranet, nicht-sensitiver Inhalt - KI-Bild mit Adobe Firefly Enterprise-Lizenz für jedwede interne oder externe Nutzung
GELB — Verwendung nach Eigenprüfung mit Checkliste: - KI-Bild für die Unternehmenswebsite mit DALL·E 3 oder Midjourney Standard - KI-Bild für LinkedIn-Post mit kommerziellem Tarif - KI-Bild für Kundenpräsentation (aber nicht als Teil des Vertragslieferables)
Für Gelb gilt: Checkliste abarbeiten (Nutzungsrecht, Marken-Check, Personen-Check, Kennzeichnung, Reverse-Image-Search) und als Kurzprotokoll dokumentieren.
ROT — Externe Rechts-/Compliance-Freigabe erforderlich: - KI-Bild für bezahlte Werbung (Google Ads, LinkedIn Ads, Print-Anzeigen) - KI-Bild als Teil eines Kundenlieferables (in der Offerte vereinbart) - KI-Bild für regulierte Kommunikation (Finanzwerbung, Medizinprodukte, Behörden-Veröffentlichungen) - KI-Bild mit realen Personen in sensitiven Kontexten
Spezifische Branchenanforderungen bei Bildverwendung
Verschiedene Branchen haben unterschiedliche regulatorische Anforderungen, die über das allgemeine Urheberrecht und den EU AI Act hinausgehen:
Finanzdienstleistung (BaFin-reguliert): Jede Marketingkommunikation für Finanzprodukte muss klar, fair und nicht irreführend sein (MiFID II, §4 WpAV). KI-generierte Bilder, die suggestive Gewinne oder nicht-repräsentative Szenarien zeigen (z. B. Menschen, die auf Bilder von Luxusgütern schauen, während sie Finanzinformationen lesen), könnten als irreführend bewertet werden. Empfehlung: Sachliche, neutrale Bildsprache in Finanz-Kommunikation; keine emotional manipulativen KI-Bilder.
Medizin und Pharma (Heilmittelwerbegesetz HWG): Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte unterliegt dem HWG. KI-generierte Bilder, die nicht reale medizinische Ergebnisse darstellen oder Patienten zeigen, die nicht repräsentativ für die Behandlungswirklichkeit sind, verstoßen gegen §3 HWG (irreführende Werbung). Strengste Anforderungen: Nur gesicherte, zugelassene Aussagen mit zugehörigen Bildern.
Nahrungsmittel (LMIV und LMKV): KI-generierte Produktbilder für Nahrungsmittel müssen den tatsächlichen Inhalt repräsentieren. Ein Smoothie-Bild mit zehn Früchten auf einem Produkt, das nur Aromen enthält, verstößt gegen §11 LMIV (Täuschungsverbot). Anwendung: KI-Bilder nur als Atmosphäre-Bilder, nicht als täuschungsähnliche Produktdarstellungen.
Öffentliches Beschaffungswesen: Öffentliche Einrichtungen, die KI-Bildgeneratoren über öffentliche Mittel finanzieren wollen, unterliegen dem Vergaberecht. Ab bestimmten Schwellenwerten (Liefer- und Dienstleistungsaufträge: EUR 221.000 für oberste Bundesbehörden; EUR 443.000 für Sektoren) ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Vorbehalt: Kostenlose Tools und SaaS-Dienste ohne spezifischen Dienstleistungsvertrag fallen nicht unter Vergaberecht.
Quelle: KI-Wissensbasis von MindsMachines, Edition Juni 2026. Vollständige Fassung als PDF anfordern.